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Günstige Künstler-Krankenversicherung dank Künstlersozialkasse

Leben und Sterben als Künstler

Leben und Sterben als Künstler

Als bildender Künstler hat man es nicht leicht: nicht nur, dass man seine Bilder an den Mann/Frau bringen muss, nicht nur dass man für teures Geld Farben, Pinsel, Leinwand und das ganze Material zum Schaffen der Kunst kaufen muss – nein, zu allem Überfluss muss man sich als Künstler auch noch selber Kranken- und Rentenversichern. Und das kostet seine Stange Geld. Damit die Kunst in unserem Land nicht ausstirbt, weil es sich niemand mehr leisten kann, Kunst zu machen, hat der Staat die Künstlersozialkasse geschaffen, kurz KSK.

Die Künstlersozialkasse tritt quasi wie ein Arbeitgeber auf und übernimmt als solchen die Hälfte der Beiträge für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung. Es ist im Grunde genau wie in der freien Wirtschaft. Der Staat ist sozusagen der Auftraggeber der deutschen Kunst. Zumindest bei allen Werken, die von freien Künstlern geschaffen werden, die Mitglieder der Künstlersozialkasse sind.

Aufnahme in die KSK

Die Aufnahme in die Künstlersozialkasse ist allerdings alles andere als einfach. Am leichtesten haben es Künstler, die gerade ihr Kunststudium beendet haben (btw: hier gibts Tipps zur Mappenvorbereitung für das Kunststudium). Denn bei diesen reicht in der Regel der Studienabschluss aus. Schwieriger ist es ohne Kunststudium. Dann muss man eine Mappe einreichen, die das künstlerische Werk darstellt. Und dann wird die Sache geprüft – nicht selten kommt es zu einer Ablehnung.

Wer dann in der Künstlersozialkasse ist, hat ca. 5 Jahre freischaffenden Bonus. Dann beginnt der Ernst der Kunst. Man muss einen gewissen Mindestumsatz vorweisen, um nicht aus der Künstlersozialkasse heraus geworfen zu werden. Und mit dem Mindestumsatz steigen dann auch die Mindestbeiträge. Allerdings immer im Rahmen der Arbeitgeber-Teilung: man muss stets nur die Hälfte dessen zahlen, was man ohne KSK-Mitgliedschaft hinblättern müsste.

Gemischte Einnahmen

PKV - Antrag auf private Krankenversicherung

PKV – Antrag auf private Krankenversicherung

Besonders problematisch ist die Künstlersozialkasse, wenn man gemischte Einnahmen hat. Wenn also ca. 1/3 der Einnahmen aus künstlerischen Arbeit entstehen, aber 2/3 eben aus anderer Arbeit. Dann muss man diese übrigen Einnahmen natürlich auch angeben. Nicht selten ist es bei dieser Konstellation günstiger, sich privat kranken zu versichern. Die private Krankenversicherung ist für „Halbtagskünstler“ oft die günstigere Alternative.

Allerdings wird man nach einiger Zeit aufgefordert, die KSK zu verlassen., wenn die „nicht-künstlerischen“ Einnahmen höher sind als die durch künstlerische Arbeit. In meinem Fall ist das ein ständiges hin- und her. Irgendwie hat das nichts mehr mit meinem Leben zu tun. Und planen kann ich das leider auch nicht. Im einen Jahr mache ich mehr Kunst, und im nächsten Jahr mehr „Nicht-Kunst“ (zumindest aus heutiger Sicht). Ich vermute, dass es auch bei vielen anderen so aussieht: die Grenzen zwischen „Kunst“ und „Nicht-Kunst“ verschwimmen zusehends…

Alternative: PKV

Wer die Kriterien der Künstlersozialkasse nicht erfüllt, kann über eine private Krankenversicherung nachdenken. Gerade junge Künstler, die noch unverheiratet und kinderlos sind, können dabei eine Menge Geld sparen. Mehr dazu siehe bei PKV-Gesundheit.

Künstler Krankenversicherung

Künstler Krankenversicherung



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Kommentare

Kunst und Malerei Blog» Blogarchiv » Was gibts Neues? – Viel… 20. September 2010 um 00:58

[…] gibt es zu berichten, dass ich im Künstlerbedarfblog einen Text über die Künstler-Krankenversicherung dank Künstlersozialkasse geschrieben habe. Einige wissen es vielleicht nicht: Vater Staat ist der größte […]


Andre Weinrich 29. Oktober 2010 um 19:43

Hallo Martin,

ich muss Dir ganz ehrlich sagen, dass ich regelrecht froh war, aus der Künstlersozialkasse zu kommen.

Vorweg sollte man aber erwähnen, dass die KSK ganz sicher die günstigste Alternative in Sachen Krankenversicherung und sowieso im Bereich der Rentenversicherung ist.

Leider hat mein Steuerberater/Existenzgründerberater, vergessen, mir dies zu sagen, sodass ich etwa 2 Jahre freiwillig gesetzlich krankenversichert war, ebenso war es mit der Rentenversicherung.

Alles in einem habe ich durch das Versäumnis meines Steuerberaters etwa 3.000 Euro in den Sand gesetzt, bis eine liebe Bekannte mich auf die KSK aufmerksam machte.

Sofern das Einkommen (als freischaffender Künstler, ohne andere Einnahmen) unter 400 Euro im Monat liegt, kosten die Krankenversicherung + Pflegeversicherung + Rentenversicherung zusammen etwa 80 Euro monatlich, ein riesiger Pluspunkt.

Problematisch wirds, wenn Du ein Kleinkind hast, und das wird krank:
Meine Krankenversicherung erklärte mir, dass ich als Selbständiger erst einen Anspruch auf Kinderkrankenpflegegeld hätte, wenn mein Sohn mindestens 6 Wochen am Stück krank wäre, erst nach diesen 6 Wochen ständen mir 10 Tage für die Pflege meines Kindes zu.

Man mag sich garnicht ausmalen, was das für eine Krankheit bei einem 1 1/2 Jahre alten Kind sein soll.

Auf meine Argumentation hin, dass ich durch die KSK wie ein gesetzlich Versicherter gestellt wäre, schickte man mit eine Kopie aus dem SGB V, den Paragraphen 45, wo das alles eindeutig geregelt sein sollte.
Da stand schon, dass Selbständige erst einen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach dem 41. Tag hätten, aber die KSK selbst sagt ja, dass Mitglieder wie Pflichtversicherte der GKV gestellt sind.

Leider sah man von Seiten der Künstlersozialkasse keine Veranlassung, mich im Streit mit meiner Krankenkasse zu unterstützen, sodass ich das alleine ausfechten musste und natürlich wegen der Paragraphenreiterei verloren habe.

Nun habe ich mich der Kunst abgewandt und meine Krankenkasse gewechselt.

Ich weiß nicht, ob es hier gesagt werden darf, aber die Barmer beispielsweise behandelt Mitglieder der Künstlersozialkasse wie einen gesetzlich Pflichtversicherten, wer also Familie mit Kleinkindern hat, die auch einmal krank werden können, wäre gut damit bedient, sich die Barmer als Träger für die KV auszusuchen.

Kann aber sicher auch sein, dass andere Krankenkassen ebenfalls schon kundenfreundlich vorgehen.

André


Julia S. 2. November 2010 um 12:11

Eine Krankenversicherung für Künstler. Was es nicht alles gibt. Allerdings finde ich das super. Warum sollten nur Beamte etc. in den Genuss einer privaten Krankenversicherung kommen. Nur schade dass es wohl nicht so leicht ist in diese Künstlersozialklasse einzutreten.


Mirja 17. September 2011 um 20:50

Ich wusste nicht, dass es eine Künstlersozialkasse gibt.


Martin 15. Oktober 2011 um 20:15

Leider ist es ziemlich schwer in die Künstlersozialkasse zu kommen. Es sind eine Menge Formulare notwendig.

Martin


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